Sie können bei uns gekaufte und bezahlte Waffen nicht sofort in Besitz nehmen?
Bei uns gekaufte Schusswaffen, die Sie z.B. wegen des Erwerbsstreckungsgebotes für Sportschützen oder in vorübergehender Ermangelung einer gesetzeskonformen Unterbringungsmöglichkeit nicht
zeitnah nach dem Kauf erwerben können, lagern wir für Sie bis zum 31.12. des Jahres des Kaufs kostenlos ein. Erst ab dem 1.1. des Folgejahres des Kaufs berechnen wir für die Einlagerung pro Waffe
pro Monat 10,00 EUR zzgl. 19 % ges. MwSt.
Wenn Sie also bei WAFFEN KERN den Artikel Ihrer Träume finden, müssen Sie mit dem Kauf nicht warten, bis bei Ihnen alle waffenrechtlichen Voraussetzungen für Erwerb und Aufbewahrung erfüllt sind!
Wir bewahren Ihre Waffe pfleglich und versichert auf, bis Sie grünes Licht für eine geordnete Überlassung signalisieren.